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Ich bin überwiegend im zivilrechtlichen Bereich tätig. Auf dieser Seite möchte ich Ihnen zusätzlich eine kurze Übersicht über meine Interessenschwerpunkte geben. Ich berate Sie aber auch gerne auf anderen hier nicht aufgeführten Rechtsgebieten im zivilrechtlichen, öffenlich-rechtlichen und strafrechtlichen Bereich.
  • Mietrecht
    Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Es umfasst sowohl gewerbliche als auch private Mietverhältnisse. Hierbei können allerlei Fragen und rechtliche Probleme rund um das Mietverhältnis auftauchen, insbesondere bei befristeten Mietverträgen, bei Kündigungen, Mietminderungen, Rechten und Pflichten des Mieters bzw. Vermieters, Gewerbemiete, Wohnraummiete, Mietkaution, Tierhaltung in der Mietwohnung und der Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen.


  • Verkehrsrecht
    Das Verkehrsrecht regelt im weitesten Sinne sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Verkehrsteilnehmern sowie zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern. Häufig geht es dabei um die rechtliche Abwicklung und Beratung bei Verkehrsunfällen, Bußgeldbescheiden, Fahrverboten, Ordnungswidrigkeiten und die Beratung in MPU-Fällen.


  • Versicherungsrecht
    Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherten. Versicherungsverträge sind vor allem durch die Verwendung spezifischer AVBen (Allgemeine Versicherungsbedingungen) geprägt. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der AVBen steht dabei meist im Vordergrund, darüber hinaus geht es aber auch um Kündigungen, diverse Abrechnungsprobleme und Problemlösungen in Schadensfällen.


  • Arbeitsrecht
    Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das kollektive Arbeitsrecht regelt dagegen die Rechtsbeziehungen zwischen Koalitionen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Kerngebiete des Arbeitsrechts sind vor allem der Kündigungsschutz, das Thema Abfindungen, Abmahnungen, Internetbenutzung am Arbeitsplatz, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge, Tarifrecht, Arbeitszeitregelungen und Störungen des Arbeitsverhältnisses.


  • Informationsrecht / Internetrecht
    Das Informationsrecht behandelt alle Rechtsprobleme, die durch den Einsatz elektronischer Datenverarbeitung entstehen können. Die Information als solche ist Gegenstand des Rechtsverkehrs und steht dadurch faktisch neben Waren und Dienstleistungen. Immaterielle Wirtschaftsgüter gewinnen heutzutage immer weiter an wirtschaftlicher Bedeutung. Problematisch ist dabei häufig die Frage, wem welche Daten in welchem Umfang gehören. Das Informationsrecht ist als relativ junges Rechtsgebiet nicht an einer Stelle im Gesetz geregelt worden und umfasst daher eine ganze Reihe Teilbereiche anderer Rechtsgebiete. Es geht hier insbesondere um Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte, Marken- und Patentrechte, das Wettbewerbs- und Kartellrecht, wettbewerbliche und urheberrechtliche Abmahnungen, Gewährleistungsprobleme beim Online-Kauf, rechtliche Probleme bei Online-Auktionen, AGB-Recht, Domainstreitigkeiten, Datenschutz und natürlich um Fragen des grenzüberschreitenden elektronischen Warenhandels.


Rechtsanwalt Thorsten Senger, Am Schwibbogen 2a, 59557 Lippstadt // Tel.: 02941 / 2706727 // eMail: info@rechtsanwalt-senger.de